Die eigenen vier Wände

Die eigenen vier Wände

Neben der Betreuung im Haus MiteinandeR bieten wir auch an, Sie in ihrer eigenen Wohnung zu betreuen. Wir möchten Sie auch in den eigenen vier Wänden bei Ihrer eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen.

In diesem Bereich arbeiten wir ebenfalls nach dem Bezugsbetreuerprinzip. D.h., Sie haben immer mit demselben Mitarbeiter zu tun und besprechen gemeinsam mit ihm welche Unterstützungsbedarfe Sie haben und wie eine adäquate Hilfe organisiert werden kann und welche Ziele erreicht werden sollen. Ziele könnten z.B. sein:

  • Sicherung der medizinischen und finanziellen Versorgung
  • Entwicklung eine tragenden Tagesstruktur
  • Erhalt und Training lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Organisation des Haushaltes
  • Wahrnehmung und Pflege des eigenen Körpers
  • Umgang mit Geld
  • Entwicklung einer gesundheitsförderlichen Ernährungsweise
  • Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit in einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung
  • Erschließung von Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Herausbildung der eigenen Persönlichkeit
  • Erhalt und Verbesserung der eigenen Mobilität
  • Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen
  • Training der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Eigenverantwortlichkeit im Umgang mit Medikamenten
  • und vieles mehr

Auch wenn Sie in ihrer eigenen Wohnung leben gilt:

Wenn Sie zusätzlich zum Ambulant Betreuten Wohnen weiter Unterstützungsleistungen benötigen, werden Sie von ihrem Bezugsbetreuer dabei unterstützt, diese zu beantragen und zu organisieren. Solche Leistungen können beispielsweise sein:

Pflegeleistungen, Integrationsleistungen ins Berufsleben, Leistungen der Arbeitsagentur, Sozio-, Ergotherapie oder Krankengymnastik, häusliche Pflege, Psychotherapie oder Leistungen zur Rehabilitation für Menschen mit einer psychischen Erkrankung.

Haben Sie eine gesetzliche Betreuung (im Sinne des § 1896 BGB), arbeiten unsere Mitarbeiter auch eng mit dieser zusammen. Die oben genannten Leistungen müssen dann in der Regel durch die gesetzliche Betreuung beantragt werden.